1. Der gedeckte Fall hat im Überschreiten eines vorgeschriebenen Alters zu bestehen.
2. Das vorgeschriebene Alter darf 65 Jahre nicht übersteigen, jedoch kann von der zuständigen Stelle ein höheres Alter unter Berücksichtigung der Arbeitsfähigkeit betagter Personen in dem betreffenden Land festgesetzt werden.
3. Die innerstaatliche Gesetzgebung kann bestimmen, daß die Leistung ruht, falls die Person, die Anspruch darauf hätte, eine Erwerbstätigkeit der vorgeschriebenen Art ausübt, oder daß die auf Beiträgen beruhende Leistung gekürzt wird, wenn der Verdienst des Leistungsempfängers einen vorgeschriebenen Betrag übersteigt, und daß die nicht auf Beiträgen beruhende Leistung gekürzt wird, wenn der Verdienst des Leistungsempfängers oder seine sonstigen Mittel oder beide zusammen einen vorgeschriebenen Betrag übersteigen.
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