(Anm.: Anlage X als PDF dokumentiert
Z 6 der Druckfehlerberichtigung BGBl. Nr. 121/1965 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik über die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich, BGBl. Nr. 164/1964, wird wie folgt berichtigt: Im § 7 der Anlage X hat es statt „Streitgkeiten“ richtig „Streitigkeiten“ zu lauten.“)
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