Art. 20 — Übereinkommen (Nr. 29) über Zwangs- oder Pflichtarbeit
Rückverweise
Gesetzliche Bestimmungen über Bestrafung einer ganzen Gemeinschaft für Vergehen, die von einzelnen ihrer Mitglieder begangen worden sind, dürfen Zwangs- oder Pflichtarbeit der Gemeinschaft als Strafe nicht vorsehen.
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