Geben die Statistiken der Zeitlöhne keine Stundenlohnsätze, sondern die Sätze für einen Tag, eine Woche oder einen anderen üblichen Zeitabschnitt an,
a) so haben sich die Statistiken der gewöhnlichen Arbeitszeit auf den gleichen Zeitabschnitt zu beziehen,
b) so hat das Mitglied dem Internationalen Arbeitsamt alle Angaben zu machen, die für die Berechnung der Stundenlohnsätze zweckdienlich sind.
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