Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich,
a) Statistiken über Löhne und Arbeitszeit nach den Bestimmungen dieses Übereinkommens zusammenzustellen,
b) so schnell als möglich die in Ausführung dieses Übereinkommens gesammelten Daten zu veröffentlichen und sich zu bemühen, die vierteljährlich oder häufiger gesammelten Daten im Laufe des folgenden Vierteljahres und die halbjährlich oder jährlich gesammelten Daten im Laufe des folgenden Halbjahres oder Jahres zu veröffentlichen,
c) die auf Grund dieses Übereinkommens gesammelten Daten dem Internationalen Arbeitsamt so bald als möglich mitzuteilen.
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