Der Jahresbericht der zentralen Aufsichtsbehörde hat die nachstehend angegebenen Gegenstände sowie alle sonstigen Fragen zu behandeln, die in den Wirkungsbereich dieser Behörde fallen:
a) Gesetze und Verordnungen, für welche die Arbeitsaufsicht zuständig ist;
b) Personal der Arbeitsaufsicht;
c) Statistik der unterstellten Betriebe und Zahl der in ihnen beschäftigten Arbeitnehmer;
d) Statistik der vorgenommenen Besichtigungen;
e) Statistik der Übertretungen und auferlegten Strafen;
f) Statistik der Betriebsunfälle;
g) Statistik der Berufskrankheiten.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise