Die Jahresberichte gemäß Artikel 408 des Vertrages von Versailles und den entsprechenden Artikeln der anderen Friedensverträge sollen vollständige Mitteilungen enthalten über die Maßnahmen der Gesetzgebung zur Durchführung dieses Übereinkommens. Diese Mitteilungen sollen insbesondere einschließen:
a) ein Verzeichnis der Arten von Arbeit, welche die Gesetzgebung als leicht im Sinne des Artikels 3 bestimmt;
b) ein Verzeichnis der Arten von Arbeit, für welche die Gesetzgebung gemäß Artikel 5 und 6 höhere Altersgrenzen als in Artikel 2 vorschreibt;
c) vollständige Angaben über die Voraussetzungen, unter denen auf Grund des Artikels 4 Ausnahmen von den Bestimmungen der Artikel 2 und 3 gewährt werden.
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