Art. 7 — Übereinkommen über das Alter für die Zulassung von Kindern zu nichtgewerblichen Arbeiten
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Um die wirksame Durchführung der Bestimmungen dieses Übereinkommens zu gewährleisten, wird die Gesetzgebung vorsehen:
a) ein geeignetes Verfahren amtlicher Aufsicht und Überwachung;
b) geeignete Maßnahmen, um die Feststellung und Überwachung der Personen unter einem bestimmten Alter zu erleichtern, welche bei den in Artikel 6 bezeichneten Beschäftigungen und Berufen verwendet werden;
c) Strafen für die Verletzung der gesetzlichen Vorschriften, welche der Durchführung der Bestimmungen dieses Übereinkommens dienen.
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