Die Bestimmungen des Artikels 2 finden keine Anwendung auf Indien. Doch dürfen in Indien Kinder unter zwölf Jahren nicht beschäftigt werden:
a) in Fabriken mit motorischem Betrieb, die mehr als zehn Personen beschäftigen;
b) in Bergwerken, Steinbrüchen und anderen Anlagen zur Gewinnung von Bodenschätzen;
c) bei der Beförderung von Personen, Gütern oder Postsendungen auf Eisenbahnen und beim Verkehr mit Gütern in Docks, auf Ausladeplätzen und Werften, mit Ausnahme der Handbeförderung.
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