ZU URKUND dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll in deutscher, englischer, französischer, italienischer, russischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift unterschrieben, die bei der Regierung der Portugiesischen Republik hinterlegt wird.
GESCHEHEN zu Lissabon am siebzehnten Dezember neunzehnhundertvierundneunzig.
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