BundesrechtInternationale VerträgeVertrag über die EnergiechartaArt. 2

Art. 2

In Kraft seit 16. April 1998
Up-to-date

Dieser Vertrag schafft den rechtlichen Rahmen für die Förderung langfristiger Zusammenarbeit im Energiebereich auf der Grundlage der gegenseitigen Ergänzung und des gegenseitigen Nutzens im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Charta.

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