| PRIMÄRENERGIETRÄGER UND ENERGIEERZEUGNISSE, DIE NICHT UNTER DEN BEGRIFF „WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT IM ENERGIEBEREICH“ FALLEN | |
| (nach Artikel 1 Nummer 5) | |
| 27.07 | Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen das Gewicht der aromatischen Bestandteile größer ist als das Gewicht der nichtaromatischen Bestandteile (zB Benzol, Toluol, Xylol, Naphtalin, andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, Phenole, Kreosotöle und andere) |
| 44.01.10 | Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln und ähnlichen Formen |
| 44.02 | Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepreßt |
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