BundesrechtInternationale VerträgeVertrag über die EnergiechartaAnl. 1

Anl. 1

In Kraft seit 16. April 1998
Up-to-date
PRIMÄRENERGIETRÄGER UND ENERGIEERZEUGNISSE
(nach Artikel 1 Nummer 4)
Kernenergie 26.12 Uran- oder Thoriumerze und deren Konzentrate:
26.12.10 Uranerze und ihre Konzentrate
26.12.20 Thoriumerze und ihre Konzentrate
28.44 Radioaktive chemische Elemente und radioaktive Isotope (einschließlich der spaltbaren und brütbaren chemischen Elemente oder Isotope) und ihre Verbindungen; Mischungen und Rückstände, die diese Erzeugnisse enthalten:
28.44.10 natürliches Uran und seine Verbindungen
28.44.20 an U235 angereichertes Uran und seine Verbindungen; Plutonium und seine Verbindungen
28.44.30 an U235 angereichertes Uran und seine Verbindungen; Thorium und seine Verbindungen
28.44.40 andere radioaktive Elemente, Isotope und Verbindungen als die der Unterposition 28.44.10, 28.44.20 oder 28.44.30
28.44.50 verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Kartuschen) von Kernreaktoren
28.45.10 schweres Wasser (Deuteriumoxid)
Kohle, Erdgas, Erdöl 27.01 Steinkohle, Steinkohlebriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe
und Erdöl-erzeugnisse, 27.02 Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett)
elektrischer Strom 27.03 Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert
27.04 Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle
27.05 Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas, Schwachgas und ähnliche Gase, ausgenommen Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe
27.06 Teer aus Steinkohle, aus Braunkohle oder aus Torf und andere Mineralteere, auch entwässert oder teilweise destilliert, einschließlich rekonstituierte Teere
27.07 Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen das Gewicht der aromatischen Bestandteile größer ist als das Gewicht der nichtaromatischen Bestandteile (zB Benzol, Toluol, Xylol, Naphtalin, andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, Phenole, Kreosotöle und andere)
27.08 Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren
27.09 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh
27.10 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle
27.11 Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe, verflüssigt: Erdgas Propan Butane Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien (27.11.14) andere in gasförmigem Zustand: Erdgas andere
27.13 Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien
27.14 Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Aspahltite und Asphaltgestein
27.15 Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (zB Asphaltmatrix, Verschnittbitumen)
27.16 Elektrischer Strom
Andere Energien
44.01.10 Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln und ähnlichen Formen
44.02 Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepreßt

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