Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Moldau - Protokoll
Dieses Dokument hat keine Paragrafen
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages: Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits samt Erklärung einschließlich des diesen als Anlage angeschlossenen Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits und der Schlußakte wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung des Protokolls sowie der Erklärung in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
Die Notifikation gemäß Art. 4 des Protokolls wurde am 12. November 1997 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Einer Mitteilung des Generalsekretärs zufolge wenden die Europäischen Gemeinschaften und ihre Mitgliedstaaten sowie die Republik Moldau das Protokoll ab 1. Juli 1998 vorläufig an.