Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU-Tunesien
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Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen, Protokollen und Erklärungen wird genehmigt und
2. im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG erfolgt die Kundmachung des Vertragswerkes in allen authentischen Sprachen durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.
Die Notifikation gemäß Art. 96 Abs. 1 des Abkommens wurde am 10. Juli 1996 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 96 Abs. 1 mit 1. März 1998 in Kraft.