BundesrechtInternationale VerträgeEuropa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Litauen

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Litauen

In Kraft seit 01. Februar 1998
Up-to-date

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen wird genehmigt

und

2. im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG erfolgt die Kundmachung des Vertragstextes samt Anhängen und Protokollen in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.

Die Notifikation gemäß Art. 132 des Abkommens wurde am 30. April 1996 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 132 mit 1. Februar 1998 in Kraft getreten.