BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen zwischen Österreich und Georgien über die bilateralen AußenwirtschaftsbeziehungenArt. 7

Art. 7

In Kraft seit 01. Dezember 1997
Up-to-date

Der Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Republik Georgien erfolgt in Übereinstimmung mit den im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften in frei konvertierbarer Währung.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden