Die Vertragsparteien werden im Bewußtsein der Notwendigkeit der Verwirklichung wirtschaftlich vernünftiger und ökologisch vertretbarer Infrastruktursysteme höchstes Interesse der Zusammenarbeit in folgenden Bereichen widmen:
– Energie; Hydroenergetik,
– Eisenbahnnetze,
– Schiffahrt,
– Luftfahrt,
– Straßennetze,
– Telekommunikation,
– Transportwesen,
– Recycling und Abfallwirtschaft,
– Bodenverbesserung und Wasserwirtschaft.
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