Jede Streitigkeit zwischen einem Investor der einen Vertragspartei und der anderen Vertragspartei über eine Investition des Erstgenannten auf dem Gebiet der Letztgenannten, die nicht freundschaftlich beigelegt wurde, wird nach einem Zeitraum von sechs Monaten ab der schriftlichen Mitteilung betreffend den Anspruch in einem solchen Verfahren zur Beilegung der Streitigkeit behandelt, über das sich die beiden Streitparteien geeinigt haben. Wenn es innerhalb dieser sechs Monate zu keiner Einigung über ein solches Verfahren kommt, sind die Streitparteien verpflichtet, die Streitigkeit einem Schiedsverfahren gemäß der UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung zu unterwerfen, insoweit sie auf Grund der letzten Abänderung, die für beide Vertragsparteien anwendbar ist, abgeändert wurde. Die Parteien können sich in schriftlicher Form über eine Abänderung dieser Regeln einigen.
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