Die Vertragsparteien werden im Bewußtsein der Notwendigkeit der Verwirklichung wirtschaftlich vernünftiger und ökologisch sicherer Infrastruktursysteme höchstes Interesse der Zusammenarbeit in folgenden Bereichen widmen:
– Eisenbahn,
– Schiffahrt,
– Luftfahrt,
– Telekommunikation,
– Straßenbau,
– Wasserwirtschaft.
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