Die Vertragsparteien erklären ihre Bereitschaft in folgenden Bereichen der Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Projekten einschließlich der Einbindung in die transeuropäischen Netze sowie der Verwirklichung von Infrastrukturprojekten besonderes Interesse zu widmen:
– Energiewesen
– Wasserwirtschaft
– Telekommunikation
– Eisenbahn
– Luftfahrt
– Schiffahrt
– Straßenbau
– Straßenverkehr
– kombinierter Verkehr
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