Die Vertragsparteien werden im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften sowie unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen um die Fortsetzung, harmonische Weiterentwicklung und Ausweitung der bilateralen wirtschaftlichen, landwirtschaftlichen, industriellen, technischen und technologischen Zusammenarbeit auch über die traditionellen Beziehungen hinaus bemüht sein.
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