BundesrechtInternationale VerträgeEU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 9Art. 9

Art. 9

In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date

01.01.1995

Artikel 9

Die Kommission überprüft das Funktionieren der Bestimmungen dieses Teils im Einklang mit dem Verfahren des Artikels 16.

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