Die Vertragsparteien stimmen überein, daß die
– Intensivierung des Informationsaustausches und der Kontakte zwischen den Unternehmen beider Staaten,
– Schaffung eines günstigen Investitionsklimas für die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen und Direktinvestitionen,
– Zusammenarbeit im Bereiche der Dienstleistungen,
– Zusammenarbeit auf dem Gebiet des kombinierten Verkehrs- und Eisenbahnwesens,
– Benützung des Donau-Schwarzmeer-Kanals und der Hafenanlagen sowie bestmögliche Nutzung von Zollfreizonen in Rumänien,
– Organisation und Durchführung von Messen, Ausstellungen, Seminaren, Symposia, Austausch von Wirtschaftsmissionen und Experten
geeignete Mittel zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen sind.
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