BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen AußenwirtschaftsbeziehungenArt. 3

Art. 3

In Kraft seit 01. Dezember 1993
Up-to-date

(1) Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach den im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften insbesondere die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, industriellem, technischem und technisch-wissenschaftlichem Gebiet, wie beispielsweise

Land- und Forstwirtschaft,

Tier- und Pflanzenzucht,

Industrie und Gewerbe,

Energie,

Bergbau,

Bauwesen,

Umweltschutz und -technologie,

Transport- und Fernmeldewesen,

Fremdenverkehr,

Bank-, Versicherungs- und Kreditwesen,

angewandte Forschung,

Berufsausbildung,

unterstützen und fördern.

(2) Die Vertragsparteien stimmen überein, daß in folgenden Bereichen besondere Kooperationsmöglichkeiten gegeben sind:

Aufsuchung, Gewinnung, Verarbeitung und Nutzung von Rohstoffen,

bessere Ausnützung bestehender Produktionskapazitäten,

Erweiterung des Produktionsprogramms und Schaffung neuer Produktionen,

Einsatz und Anwendung neuer Produktionstechnologien,

Projektierung, Errichtung und Betrieb neuer Industrieanlagen und Transporteinrichtungen sowie Erweiterung und Modernisierung bereits bestehender Anlagen, nach Maßgabe des höchsten jeweils verfügbaren Standards der Umwelttechnologie,

Gründung von Gemeinschaftsunternehmen und Direktinvestitionen in den Bereichen Produktion, Handel und Dienstleistungen,

Niederlassungen, Handelsvertretungen und andere zwischen den beiden Staaten vereinbarte Kooperationsformen,

Förderung von Technologietransfer und Know-how-Austausch,

Austausch von statistischen und technischen Informationen, Dokumentationen, Publikationen, Lizenzen, Patenten ua.

gemeinsame Projektdurchführung in Drittstaaten.

(3) Die Vertragsparteien werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten beider Staaten den Erfahrungs- und Informationsaustausch auch über Umgestaltungs- und Optimierungskonzepte, technologische Strategien sowie über Mechanismen und Gestaltungsmöglichkeiten der Marktwirtschaft als auch die Zusammenarbeit bei der Berufsausbildung und Managementschulung besonders fördern.

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