BundesrechtInternationale VerträgeEFTA - Abkommen zwischen EFTA und RumänienAnl. 4b

Anl. 4b

In Kraft seit 01. August 1993
Up-to-date

01.08.1993

TABELLE B ZU ANHANG IV

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Waren- HS-/ZN-

nummer Code Warenbezeichnung

---------------------------------------------------------------------

25.29 Feldspat; Leuzit; Nephelin und

Nephelin-Syenit; Flußspat.

- Flußspat:

2529.21 - - mit einem Calciumfluoridgehalt von

97 Gewichtsprozent oder weniger

2529.22 - - mit einem Calciumfluoridgehalt von mehr

als 97 Gewichtsprozent

2529.30 - Leuzit; Nephelin und Nephelin-Syenite

27.12 Vaselin; Paraffin, mikrokristallines

Erdölwachs, slack wax, Ozokerit, Montanwachs,

Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche

Erzeugnisse, durch Synthese oder durch andere

Verfahren gewonnen, auch gefärbt.

ex 2712.90 - andere:

- - sonstige:

- - - roh:

39 - - - - für andere Zwecke

90 - - - andere

27.13 Petrolkoks, Erdölbitumen und andere Rückstände

von Erdölen oder Ölen aus bituminösen

Mineralien.

2713.20 - Erdölbitumen

2713.90 - andere

28.01 Fluor, Chlor, Brom und Iod.

2801.10 - Chlor

28.04 Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle.

- Silicium:

2804.61 - - mit einem Gehalt an Silicium von

99,99 Gewichtsprozent oder mehr

2804.69 - - sonstige

2804.70 - Phosphor

2804.80 - Arsen

2804.90 - Selen

28.18 Künstlicher Korund, auch von chemisch nicht

eindeutig bestimmter Konstitution;

Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid.

2818.10 - künstlicher Korund, auch von chemisch nicht

eindeutig bestimmter Konstitution

28.33 Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate).

- andere Sulfate:

2833.23 - - des Chroms

2833.24 - - des Nickels

2833.25 - - des Kupfers

2833.27 - - des Bariums

2833.29 - - sonstige

28.39 Silicate; handelsübliche Alkalimetallsilicate.

28.50 Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride,

auch von chemisch nicht eindeutig bestimmter

Konstitution, ausgenommen Verbindungen, die

auch Carbide der Nr. 28.49 sind.

29.03 Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe.

- gesättigte Chlorderivate der acyclischen

Kohlenwasserstoffe:

2903.12 - - Dichlormethan (Methylenchlorid)

2903.13 - - Chloroform (Trichlormethan)

ex 2903.30 - Fluor-, Brom- oder Iodderivate der

acyclischen Kohlenwasserstoffe:

10 - - Fluoride

ex 2903.40 - Halogenderivate der acyclischen

Kohlenwasserstoffe, die zwei oder mehr

verschiedene Halogene enthalten:

- - nur fluoriert oder chloriert:

- - - andere:

69 - - - - sonstige

- - sonstige:

- - - andere:

98 - - - - sonstige

29.05 Acyclische Alkohole und ihre Halogen-, Sulfo-,

Nitro- oder Nitrosoderivate.

- einwertige gesättigte Alkohole:

2905.17 - - Dodecan-1-ol (Laurylalkohol),

Hexadekan-1-ol (Cetylalkohol) und

Oktadekan-1-ol (Stearylalkohol)

ex 2905.19 - - sonstige:

90 - - - andere

- Diole:

ex 2905.39 - - sonstige:

90 - - - andere

29.06 Cyclische Alkohole und deren Halogen-, Sulfo-,

Nitro- oder Nitrosoderivate.

- cyclanische, cyclenische oder

cycloterpenische Alkohole:

2906.11 - - Menthol

2906.13 - - Sterine und Inosite

2906.14 - - Terpineole

2906.19 - - sonstige

- aromatische Alkohole:

2906.21 - - Benzylalkohol

2906.29 - - sonstige

29.08 Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

der Phenole oder Phenolalkohole.

2908.10 - Derivate, die nur Halogensubstituenten

enthalten, und deren Salze

2908.20 - Derivate, die nur Sulfogruppen enthalten,

deren Salze und Ester

ex 2908.90 - andere:

90 - - sonstige

29.14 Ketone und Chinone, auch mit anderen

Sauerstoffunktionen und deren Halogen-,

Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate.

- cyclanische, cyclenische oder

cycloterpenische Ketone ohne andere

Sauerstoffunktionen:

2914.21 - - Campher

2914.23 - - Jonone und Methyljonone

2914.30 - aromatische Ketone ohne andere

Sauerstoffunktionen

- Ketonalkohole und Ketonaldehyde:

2914.41 - - 4-Hydroxy-4-methylpentan-2-on

(Diacetonalkohol)

2914.49 - - sonstige

2914.50 - Ketonphenole und Ketone mit anderen

Sauerstoffunktionen

29.15 Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und

deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und

Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro-

oder Nitrosoderivate.

- Ameisensäure, deren Salze und Ester:

2915.11 - - Ameisensäure

2915.12 - - Salze der Ameisensäure

2915.13 - - Ester der Ameisensäure

- Essigsäure und deren Salze;

Essigsäureanhydrid:

2915.23 - - Cobaltacetate

2915.24 - - Essigsäureanhydrid

2915.29 - - andere

- Ester der Essigsäure:

2915.31 - - Ethylacetat

2915.33 - - n-Butylacetat

2915.35 - - 2-Ethoxyethylacetat

2915.39 - - sonstige

2915.60 - Buttersäuren und Valeriansäuren, deren Salze

und Ester

2915.70 - Palmitinsäure und Stearinsäure, deren Salze

und Ester

2915.90 - andere

29.18 Carbonsäuren mit zusätzlichen

Sauerstoffunktionen und deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; deren

Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate.

- Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber ohne

andere Sauerstoffunktion, deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren

Derivate:

2918.12 - - Weinsäure

ex 2918.19 - - sonstige:

30 - - - Cholsäure, 3alpha-,

12alpha-dihydroxy-5beta-Cholan-24-Säure

(Deoxycholsäure), deren Salze und Ester

90 - - - andere

29.21 Verbindungen mit Aminofunktion

- aromatische Monoamine und deren Derivate;

deren Salze:

2921.42 - - Anilinderivate und deren Salze

2921.43 - - Toluidine und deren Derivate; deren Salze

2921.44 - - Diphenylamin und dessen Derivate; deren

Salze

2921.49 - - sonstige

29.22 Aminoverbindungen mit Sauerstoffunktionen.

- Aminoalkohole, deren Ether und Ester,

ausgenommen solche, die mehr als eine Art

von Sauerstoffunktion enthalten; deren

Salze:

2922.11 - - Monoethanolamin und dessen Salze

2922.12 - - Diethanolamin und dessen Salze

2922.13 - - Triethanolamin und dessen Salze

2922.19 - - sonstige

- Aminonaphthole und andere Aminophenole,

deren Ether und Ester, ausgenommen solche,

die mehr als eine Art von Sauerstoffunktion

enthalten; deren Salze:

2922.21 - - Aminohydroxynaphthalinsulfonsäuren und

deren Salze

2922.22 - - Anisidine, Dianisidine und Phenetidine und

deren Salze

2922.29 - - sonstige

2922.30 - Aminoaldehyde, Aminoketone und Aminochinone,

ausgenommen solche, die mehr als eine Art

von Sauerstoffunktion enthalten; deren Salze

- Aminosäuren und deren Ester, ausgenommen

solche, die mehr als eine Art von

Sauerstoffunktion enthalten; deren Salze:

2922.41 - - Lysin und dessen Ester; deren Salze

2922.42 - - Glutaminsäure und deren Salze

2922.49 - - sonstige

2922.50 - Aminoalkoholphenole, Aminophenolsäuren und

andere Aminoverbindungen mit

Sauerstoffunktionen

29.29 Verbindungen mit anderen Stickstoffunktionen.

29.30 Organische Schwefelverbindungen.

2930.10 - Dithiocarbonate (Xanthate, Xanthogenate)

2930.40 - Methionin

ex 2930.90 - andere:

80 - - sonstige

29.31 Andere organisch-anorganische Verbindungen.

29.32 Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem

oder mehreren Sauerstoffheteroatomen.

- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Furanring in der Struktur:

2932.11 - - Tetrahydrofuran

2932.13 - - Furfurylalkohol und

Tetrahydrofurfurylalkohol

2932.19 - - sonstige

- Lactone:

2932.21 - - Cumarin, Methylcumarine und Ethylcumarine

2932.29 - - sonstige Lactone

2932.90 - andere

29.33 Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem

oder mehreren Stickstoffheteroatomen;

Nucleinsäuren und deren Salze.

- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Pyrazolring in der Struktur:

2933.11 - - Phenazon (Antipyrin) und dessen Derivate

2933.19 - - sonstige

- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Imidazolring in der Struktur:

2933.21 - - Hydantoin und dessen Derivate

2933.29 - - sonstige

- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Pyridinring in der Struktur:

2933.31 - - Pyridin und dessen Salze

2933.39 - - sonstige

2933.40 - Verbindungen mit einem Chinolin- oder

Isochinolinringsystem (auch hydriert), nicht

weiter kondensiert

- Verbindungen mit Pyrimidinring (auch

hydriert) oder Piperazinring in der

Struktur; Nucleinsäuren und deren Salze:

2933.51 - - Malonylharnstoff (Barbitursäure) und

dessen Derivate; deren Salze

2933.59 - - sonstige

- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Triazinring in der Struktur:

2933.69 - - sonstige

- Lactame:

2933.79 - - sonstige Lactame

2933.90 - andere

29.34 Andere heterocyclische Verbindungen.

29.35 Sulfonamide.

29.36 Provitamine und Vitamine, natürliche oder

synthetisch hergestellte (einschließlich

natürliche Konzentrate), sowie deren

hauptsächlich als Vitamine verwendeten

Derivate, alle diese auch untereinander

gemischt, auch in Lösungsmitteln aller Art.

2936.10 - Provitamine, ungemischt

- Vitamine und deren Derivate, ungemischt:

2936.21 - - Vitamine A und deren Derivate

2936.22 - - Vitamin B1 und dessen Derivate -

2936.23 - - Vitamin B2 und dessen Derivate

2936.24 - - D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B3 oder

Vitamin B5) und deren Derivate

2936.25 - - Vitamin B6 und dessen Derivate

30.03 Arzneiwaren (ausgenommen Waren der

Nummer 30.02, 30.05 oder 30.06) aus zwei oder

mehr Bestandteilen, für therapeutische oder

prophylaktische Zwecke gemischt, weder dosiert

noch in Aufmachungen für den Kleinverkauf.

30.04 Arzneiwaren (ausgenommen Waren der

Nummer 30.02, 30.05 oder 30.06) aus gemischten

oder ungemischten Erzeugnissen, für

therapeutische oder prophylaktische Zwecke,

dosiert oder in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

3004.90 - andere

32.07 Zubereitete Pigmente, zubereitete

Trübungsmittel und zubereitete Farben,

Schmelzglasuren, Engoben, flüssige Glanzmittel

und ähnliche Zubereitungen, wie sie für die

Keramik-, Email- oder Glasindustrie verwendet

werden; Glasfritten und anderes Glas in Form

von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken.

32.12 Pigmente (einschließlich Metallpulver und

-flitter), in nichtwässerigen Medien

dispergiert, flüssig oder pastenförmig, wie

sie bei der Herstellung von Anstrichfarben

(einschließlich Lackfarben) verwendet werden;

Prägefolien; Farbstoffe und andere

Färbemittel, in Formen oder Packungen für den

Kleinverkauf.

33.01 Etherische Öle (auch terpenfrei),

einschließlich sogenannter Concretes und

Absolues; Resinoide; Konzentrate etherischer

Öle in Fetten, in nicht flüchtigen Ölen,

Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch

Enfleurage oder Mazeration gewonnen;

terpenhaltige Nebenerzeugnisse von der

Herstellung terpenfreier etherischer Öle;

wässerige Destillate und wässerige Lösungen

etherischer Öle.

- andere etherische Öle als von

Zitrusfrüchten:

3301.21 - - Geraniumöl

3301.22 - - Jasminöl

3301.23 - - Lavendelöl oder Lavandinöl

3301.24 - - Pfefferminzöl (Öl von Menthapiperita)

3301.25 - - andere Minzenöle

3301.26 - - Vetiveröl

3301.29 - - sonstige

3301.30 - Resinoide

3301.90 - andere

39.03 Polymere von Styrol, in Rohformen.

3903.30 - Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS)

39.05 Polymere von Vinylacetat oder von anderen

Vinylestern, in Rohformen; andere

Vinylpolymere in Rohformen.

- Polymere von Vinylacetat:

3905.11 - - in wässeriger Dispersion

3905.90 - andere

39.06 Acrylpolymere, in Rohformen.

39.07 Polyacetale, andere Polyether und

Expoxidharze, in Rohformen; Polycarbonate,

Alkydharze, Polyallylester und andere

Polyester, in Rohformen.

ex 3907.20 - andere Polyether:

- - Polyetheralkohole:

11 - - - Polyethylenglykole

39.09 Aminoharze, Phenolharze und Polyurethane, in

Rohformen.

3909.20 - Melaminharze

3909.30 - andere Aminoharze

39.10 Silicone, in Rohformen.

39.11 Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze,

Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und

andere Waren im Sinne der Anmerkung 3 zu

diesem Kapitel, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen, in Rohformen.

40.07 Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem

Kautschuk.

43.01 Pelzfelle, roh (einschließlich Köpfe,

Schwänze, Klauen und andere für

Kürschnerzwecke geeignete Teile, Abfälle oder

Überreste), ausgenommen Häute und Felle, roh,

der Nummer 41.01, 41.02 oder 41.03.

4301.80 - andere Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf,

Schwanz oder Klauen

43.02 Pelzfelle (einschließlich Köpfe, Schwänze,

Klauen und andere Teile, Abfälle oder

Überreste), gegerbt oder zugerichtet, auch

zusammengesetzt (ohne Zufügung anderer

Stoffe), ausgenommen solche der Nummer 43.03.

- Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz

oder Klauen, nicht zusammengesetzt:

ex 4302.19 - - sonstige:

10 - - - von Bibern

20 - - - von Bisamratten

- - - von Seehunden:

41 - - - - von jungen Sattelrobben und von jungen

Mützenrobben

49 - - - - sonstige

70 - - - von Wildkatzen

90 - - - andere

ex 4302.30 - Pelzfelle, ganz, sowie Teile, Abfälle oder

Überreste, alle diese zusammengesetzt:

- - sonstige:

51 - - - - von jungen Sattelrobben und von jungen

Mützenrobben

55 - - - - sonstige

71 - - - von Wildkatzen

75 - - - andere

44.06 Bahnschwellen aus Holz.

48.02 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch

überzogen, wie sie für Schreib-, Druck- oder

andere graphische Zwecke verwendet werden,

sowie Papiere und Pappen, für Lochkarten und

Lochstreifen, in Rollen oder Bogen,

ausgenommen Papiere der Nummer 48.01 oder

48.03; handgeschöpfte Papiere und Pappen.

4802.10 - handgeschöpfte Papiere und Pappen

4802.20 - Papiere und Pappen, wie sie zur Herstellung

lichtempfindlicher, wärmeempfindlicher oder

elektroempfindlicher Papiere und Pappen

verwendet werden

48.11 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus

Zellstoffasern, gestrichen, imprägniert,

überzogen, auf der Oberfläche gefärbt,

verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen,

andere als solche der Nummer 48.03, 48.09,

48.10 oder 48.18.

- Papiere und Pappen, gummiert oder mit

Klebeschichte versehen:

4811.29 - - sonstige

- Papiere und Pappen, mit Kunststoffen

(ausgenommen Klebestoffen) gestrichen,

imprägniert oder überzogen:

4811.31 - - gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht

von mehr als 150 g

4811.39 - - sonstige

49.05 Kartographische Erzeugnisse aller Art

einschließlich Atlanten, Wandkarten,

topographische Pläne und Globen, gedruckt.

49.06 Originalpläne und Originalzeichnungen für

architektonische, technische, industrielle,

gewerbliche, topographische oder ähnliche

Zwecke, mit der Hand hergestellt;

handgeschriebene Schriftstücke,

photographische Reproduktionen auf

sensibilisierten Papieren und mit Kohlepapier

hergestellte Durchschriften der vorstehend

genannten Waren.

49.07 Briefmarken, Stempelmarken u. dgl., nicht

entwertet, im Bestimmungsland gültig und zum

Umlauf vorgesehen; Stempelpapier; Banknoten;

Scheckformulare; Aktien; Schuldverschreibungen

und ähnliche Wertpapiere.

49.08 Abziehbilder aller Art.

49.09 Postkarten, gedruckt oder illustriert;

gedruckte Karten mit Glückwünschen,

Mitteilungen oder Ankündigungen persönlicher

Art, auch illustriert, auch mit Umschlägen

oder Verzierungen.

49.10 Kalender aller Art, gedruckt, einschließlich

Blöcke für Abreißkalender.

49.11 Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und

Photographien.

68.02 Bausteine (Werk- oder Hausteine), ausgenommen

Schiefer, bearbeitet, und Waren daraus, mit

Ausnahme von Waren der Nummer 68.01;

Mosaiksteine u dgl. aus Natursteinen,

einschließlich Schiefer, auch auf Unterlagen;

künstlich gefärbte Körner (Granalien), Splitt

und Mehl, aus Natursteinen (einschließlich

Schiefer).

- andere Bausteine (Werk- oder Hausteine) und

Waren daraus, nur geschnitten oder gesägt,

mit planer oder gleichmäßiger Oberfläche:

6802.22 - - andere Kalksteine

6802.29 - - andere Steine

- andere

6802.92 - - andere Kalksteine

6802.99 - - andere Steine

68.03 Schiefer, bearbeitet, und Waren aus

Naturschiefer oder Preßschiefer.

68.06 Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche

mineralische Wollen; expandierter Vermiculit,

expandierte Tone, Schaumschlacke und ähnliche

expandierte mineralische Erzeugnisse;

Mischungen und Waren aus wärme-, kälte- und

schallisolierenden oder schalldämmenden

mineralischen Stoffen, ausgenommen solche der

Nummer 68.11 oder 68.12 oder des Kapitels 69.

6806.10 - Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche

mineralische Wollen (einschließlich

Mischungen untereinander), lose, in Platten

oder Rollen

68.15 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen

Stoffen (einschließlich Waren aus Torf),

anderweitig weder genannt noch inbegriffen.

6815.10 - Waren aus Graphit oder anderem Kohlenstoff,

nicht für die Elektrotechnik

72.02 Ferrolegierungen.

- Ferromangan:

7202.11 - - mit einem Gehalt von mehr als

2 Gewichtsprozent Kohlenstoff

72.07 Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl.

- mit einem Gehalt von weniger als

0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

ex 7207.11 - - mit rechteckigem (einschließlich

quadratischem) Querschnitt und einer

Breite von weniger als der zweifachen

Stärke:

- - - gewalzt oder stranggegossen

(Montanunion):

11 - - - - aus Automatenstahl

19 - - - - sonstige

ex 7207.12 - - andere, mit rechteckigem (nicht

quadratischem) Querschnitt:

- - - gewalzt oder stranggegossen

(Montanunion):

11 - - - - mit einer Stärke von 50 mm oder mehr

19 - - - - mit einer Stärke von weniger als 50 mm

ex 7207.19 - - sonstige:

- - - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt:

- - - - gewalzt oder stranggegossen:

11 - - - - aus Automatenstahl (Montanunion)

15 - - - - - andere (Montanunion)

- - - Rohlinge für Profile:

31 - - - - gewalzt oder stranggegossen

(Montanunion)

ex 7207.20 - mit einem Gehalt von 0,25 Gewichtsprozent

oder mehr Kohlenstoff:

- - mit rechteckigem (einschließlich

quadratischem) Querschnitt und einer

Breite von weniger als der zweifachen

Stärke:

- - - gewalzt oder stranggegossen

(Montanunion):

11 - - - - aus Automatenstahl

- - - - sonstige, mit einem Gehalt:

15 - - - - - von 0,25 Gewichtsprozent oder mehr,

aber weniger als 0,6 Gewichtsprozent

Kohlenstoff

17 - - - - - von 0,6 Gewichtsprozent oder mehr

Kohlenstoff

- - andere, mit rechteckigem (nicht

quadratischem) Querschnitt:

- - - gewalzt oder stranggegossen

(Montanunion):

31 - - - - mit einer Stärke von 50 mm oder mehr

33 - - - - mit einer Stärke von weniger als 50 mm

- - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt:

- - - gewalzt oder stranggegossen:

51 - - - - aus Automatenstahl (Montanunion)

- - - - andere (Montanunion):

55 - - - - - mit einem Gehalt von

0,25 Gewichtsprozent oder mehr, aber

weniger als 0,6 Gewichtsprozent

Kohlenstoff

57 - - - - - mit einem Gehalt von

0,6 Gewichtsprozent oder mehr

Kohlenstoff

- - Rohlinge für Profile:

71 - - - gewalzt oder stranggegossen

(Montanunion)

72.10 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm

oder mehr, plattiert oder überzogen.

- verzinnt:

ex 7210.12 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm:

- - - nur oberflächenbearbeitet oder anders

als quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten:

11 - - - - Zinnblech

72.18 Rostfreier Stahl in Form von Rohblöcken

(Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus

rostfreiem Stahl.

7218.10 - Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen

72.20 Flachgewalzte Erzeugnisse aus rostfreiem

Stahl, mit einer Breite von weniger als

600 mm.

- nur warmgewalzt:

7220.11 - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr

7220.12 - - mit einer Stärke von weniger als 4,75 mm

ex 7220.20 - nur kaltgewalzt:

10 - - mit einer Breite von mehr als 500 mm

(Montanunion)

ex 7220.90 - andere:

- - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

11 - - - nur oberflächenbearbeitet,

einschließlich plattiert (Montanunion)

- - mit einer Breite von 500 mm oder weniger:

- - - nur überflächenbearbeitet (Anm.:

richtig: oberflächenbearbeitet)

einschließlich plattiert:

31 - - - - warmgewalzt, nur plattiert

(Montanunion)

72.22 Stangen und Stäbe aus rostfreiem Stahl;

Profile aus rostfreiem Stahl.

ex 7222.30 - andere Stangen und Stäbe:

10 - - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

stranggepreßt, nur plattiert (Montanunion)

ex 7222.40 - Profile:

- - nur warmgewalzt, warmgezogen oder warm

stranggepreßt (Montanunion):

11 - - - mit einem Gehalt von weniger als

2,5 Gewichtsprozent Nickel

19 - - - mit einem Gehalt von weniger als

2,5 Gewichtsprozent Nickel

- - sonstige:

30 - - - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

stranggepreßt, nur plattiert

(Montanunion)

72.27 Walzdraht aus anderem legierten Stahl.

7227.90 - andere

72.28 Stangen und Stäbe, aus anderem legierten

Stahl; Profile aus anderem legierten Stahl;

Hohlbohrstangen und -stäbe, aus legiertem oder

nicht legiertem Stahl.

ex 7228.10 - Stangen und Stäbe aus Schnellarbeitsstahl:

10 - - nur warmgewalzt, warmgezogen oder warm

stranggepreßt (Montanunion)

- - sonstige:

30 - - - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

stranggepreßt, nur plattiert

(Montanunion)

ex 7228.20 - Stangen und Stäbe aus Silicium-Mangan-Stahl:

- - nur warmgewalzt, warmgezogen oder warm

stranggepreßt (Montanunion)

11 - - - aus rechteckigen (nicht quadratischen)

Profilen, auf vier Oberflächen gewalzt

19 - - - andere

- - sonstige:

30 - - - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

stranggepreßt, nur plattiert

(Montanunion)

7228.30 - andere Stangen und Stäbe, nur warmgewalzt,

warmgezogen oder warm stranggepreßt

(Montanunion)

ex 7228.60 - andere Stangen und Stäbe:

10 - - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

stranggepreßt, nur plattiert (Montanunion)

ex 7228.70 - Profile:

10 - - nur warmgewalzt, warmgezogen oder warm

stranggepreßt (Montanunion)

- - sonstige:

31 - - - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

stranggepreßt, nur plattiert

(Montanunion)

7228.80 - Hohlbohrstangen und -stäbe

73.09 Sammelbehälter, Tanks, Fässer und ähnliche

Behältnisse für Stoffe aller art (Anm.:

richtig: Art)

(ausgenommen für verdichtete oder verflüssigte

Gase), aus Eisen oder Stahl, mit einem

Fassungsvermögen von mehr als 300 l, auch mit

Innenauskleidung oder Wärmeisolierung, jedoch

ohne mechanische oder wärmetechnische

Einrichtung.

73.12 Litzen, Seile, Kabel, Seilschlingen und

ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl,

ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die

Elektrotechnik.

ex 7312.10 - Litzen, Seile und Kabel:

- - sonstige

30 - - - aus rostfreiem Stahl

- - - andere, mit einem maximalen Durchmesser:

50 - - - - von nicht mehr als 3 mm

- - - - von mehr als 3 mm:

- - - - - Litzen:

71 - - - - - - nicht beschichtet

- - - - - - beschichtet:

75 - - - - - - - verzinkt

79 - - - - - - - andere

- - - - - - Seile und Kabel (einschließlich

Seile mit verschlossener Spule):

91 - - - - - - - nicht beschichtet

- - - - - - - beschichtet:

95 - - - - - - - - verzinkt

99 - - - - - - - - andere

ex 7312.90 - andere

90 - - sonstige

73.20 Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl.

ex 7320.20 - Schraubenfedern:

- - sonstige:

85 - - - Schraubenspannfedern

74.07 Stangen, Stäbe und Profile, aus Kupfer.

74.09 Platten, Bleche und Bänder, aus Kupfer, mit

einer Stärke von mehr als 0,15 mm.

74.15 Nägel, Stifte, Reißnägel, zugespitzte Klammern

(ausgenommen solche der Nummer 83.05) und

ähnliche Waren, aus Kupfer oder solche Eisen

oder Stahl mit Köpfen aus Kupfer; Schrauben,

Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Nieten, Keile,

Splinte, Unterlegscheiben (einschließlich

Federringscheiben) und ähnliche Waren, aus

Kupfer.

74.18 Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren und

Teile davon, aus Kupfer; Schwämme, Putzlappen,

Handschuhe und ähnliche Waren zum Scheuern,

Polieren u. dgl., aus Kupfer; Sanitär-,

Hygiene- oder Toiletteartikel und Teile davon,

aus Kupfer.

75.05 Stangen, Stäbe, Profile und Draht, aus Nickel.

75.07 Rohre und Rohrfittings (zB Kupplungen,

Kniestücke und Muffen), aus Nickel.

- Rohre:

11 - - aus nicht legiertem Nickel

12 - - aus Nickellegierungen

76.08 Rohre aus Aluminium.

ex 7608.20 - aus Aluminiumlegierungen:

- - sonstige:

30 - - - geschweißt

- - - andere:

91 - - - - nur warm stranggepreßt

99 - - - - sonstige

76.16 Andere Waren aus Aluminium.

7616.10 - Nägel, Stifte, zugespitzte Klammern

(ausgenommen solche der Nummer 83.05),

Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubenhaken,

Nieten, Keile, Splinte, Unterlegscheiben und

ähnliche Waren

ex 7617.90 - andere:

- - sonstige:

91 - - - Gußwaren

99 - - - andere

80.05 Folien und dünne Bänder, aus Zinn (auch

bedruckt oder mit Papier, Pappe, Kunststoff

oder ähnlichen Stoffen unterlegt), mit einer

Stärke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder

weniger; Pulver und Flitter aus Zinn.

80.06 Rohre und Rohrfittings (zB Kupplungen,

Kniestücke und Muffen), aus Zinn.

80.07 Andere Waren aus Zinn.

82.11 Messer mit schneidender Klinge, auch gezahnt

(einschließlich Gärtnermesser), und Klingen

dafür, ausgenommen Messer der Nummer 82.08.

8211.10 - in Zusammenstellungen

- andere:

ex 8211.91 - - Tischmesser mit feststehender Klinge:

10 - - - Griffe dafür, aus unedlen Metallen

80 - - - andere

8211.92 - - andere Messer mit feststehender Klinge

8211.93 - - Messer mit anderer als feststehender

Klinge

8211.94 - - Klingen

82.14 Andere Messerschmiedwaren (zB

Haarschneidemaschinen, Scherapparate,

Hackmesser für Fleischhauer oder für den

Küchengebrauch, Wiegemesser, Papiermesser);

Messerschmiedwaren für die Hand- oder

Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen) und

Zusammenstellungen solcher Waren.

83.03 Panzerschränke, Türen und Fächer für

Stahlkammern, Sicherheitskassetten und

ähnliche Waren, aus unedlen Metallen.

83.11 Drähte, Stäbe, Rohre, Platten, Elektroden und

ähnliche Waren aus unedlen Metallen oder aus

Metallcarbiden, mit Dekapier- oder Flußmitteln

überzogen oder gefüllt, zum Löten, Schweißen

oder Auftragen von Metallen oder

Metallcarbiden; Drähte und Stäbe, aus

agglomeriertem Pulver von unedlen Metallen,

zum Metallisieren im Aufspritzverfahren.

84.07 Kolbenverbrennungsmotoren mit Funkenzündung.

- Motoren für den Antrieb von

Wasserfahrzeugen:

8407.21 - - Außenbordmotoren

ex 8407.29 - - sonstige

- - - neue, mit einer Leistung:

30 - - - - von weniger als 100 kW

50 - - - - von 100 kW oder mehr, aber nicht mehr

als 150 kW

70 - - - - von mehr als 150 kW, aber nicht mehr

als 200 kW

90 - - - - von mehr als 200 kW

84.08 Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder

Halbdieselmotoren).

ex 8408.20 - Motoren, wie sie für den Antrieb von

Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendet werden:

- - sonstige:

- - - für Radtraktoren für die Land- oder

Forstwirtschaft, mit einer Leistung:

31 - - - - von 50 kW oder weniger

35 - - - - von mehr als 50 kW, aber nicht mehr

als 100 kW

37 - - - - von mehr als 100 kW

- - - für andere Fahrzeuge des Kapitels 87,

mit einer Leistung:

51 - - - - von 50 kW oder weniger

55 - - - - von mehr als 50 kW, aber nicht mehr

als 100 kW

57 - - - - von mehr als 100 kW, aber nicht mehr

als 200 kW

ex 8408.90 - andere Motoren:

- - sonstige:

21 - - - für Schienenfahrzeuge

- - - andere:

- - - - neue, mit einer Leistung:

31 - - - - - von 15 kW oder weniger

33 - - - - - von mehr als 15 kW, aber nicht mehr

als 30 kW

36 - - - - - von mehr als 30 kW, aber nicht mehr

als 50 kW

37 - - - - - von mehr als 50 kW, aber nicht mehr

als 100 kW

51 - - - - - von mehr als 100 kW, aber nicht mehr

als 200 kW

55 - - - - - von mehr als 200 kW, aber nicht mehr

als 300 kW

57 - - - - - von mehr als 300 kW, aber nicht mehr

als 500 kW

71 - - - - - von mehr als 500 kW, aber nicht mehr

als 1 000 kW

75 - - - - - von mehr als 1 000 kW, aber nicht

mehr als 5 000 kW

84.14 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere

Gaskompressoren oder Ventilatoren; Abluft-

oder Umluftabzugshauben mit eingebautem

Ventilator, auch mit Filter.

- Ventilatoren:

ex 8414.59 - - sonstige:

- - - andere:

30 - - - - Axialventilatoren

84.23 Wiegevorrichtungen, einschließlich Zähl- und

Kontrollwaagen, ausgenommen Waagen mit einer

Empfindlichkeit von 50 mg oder weniger;

Gewichte für Waagen aller Art.

ex 8423.81 - andere Wiegevorrichtungen:

- - für eine Höchstlast von 30 kg oder

weniger:

50 - - - Kaufmannswaagen

90 - - - andere

8423.82 - - für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis

einschließlich 5 000 kg

8423.89 - - sonstige

8423.90 - Gewichte für Waagen aller Art; Teile von

Wiegevorrichtungen

84.51 Maschinen und Apparate (ausgenommen Maschinen

der Nummer 84.50) zum Waschen, Reinigen,

Wringen, Trocknen, Bügeln, Pressen

(einschließlich Fixierpressen), Bleichen,

Färben, Appretieren, Ausrüsten, Überziehen

oder Imprägnieren von Garnen, textilen

Flächenerzeugnissen oder konfektionierten

Spinnstoffwaren sowie Maschinen zum

Beschichten von Geweben oder anderen

Unterlagen für die Herstellung von

Fußbodenbelegen, wie Linoleum; Maschinen und

Apparate zum Aufwickeln, Abwickeln, Falten,

Schneiden oder Auszacken von textilen

Flächenerzeugnissen.

84.68 Maschinen und Apparate zum Löten oder

Schweißen, auch zum Brennschneiden geeignet,

ausgenommen solche der Nummer 85.15; Maschinen

und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten.

84.76 Warenverkaufsautomaten (zB Briefmarken-,

Zigaretten-, Nahrungsmittel- oder

Getränkeautomaten), einschließlich

Geldwechselmaschinen.

84.80 Gießerei-Formkästen; Modellplatten;

Gießerei-Modelle; Formen für Metalle

(ausgenommen Gußformen für Ingots, Masseln u.

dgl.), Metallcarbide, Glas, mineralische

Stoffe, Kautschuk oder Kunststoffe.

- Formen für Kautschuk oder Kunststoffe:

8480.71 - - Spritzguß- und Druckgußformen

84.81 Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder

Schlauchleitungen, Dampfkessel,

Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter,

einschließlich Druckreduzierventile und

thermostatisch gesteuerte Ventile.

8481.10 - Druckreduzierventile

8481.20 - Ventile für die ölhydraulische oder

pneumatische Energieübertragung

8481.30 - Rückschlagventile und -klappen

8481.40 - Sicherheits- oder Überdruckventile

8481.80 - andere Armaturen und ähnliche Apparate

85.01 Elektromotoren und elektrische Generatoren

(einschließlich Stromerzeugungsaggregate).

- andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren:

ex 8501.52 - - mit einer Leistung von mehr als 750 W bis

einschließlich 75 kW:

- - - andere:

91 - - - - mit einer Leistung von mehr als 750 W

bis einschließlich 7,5 kW

ex 8501.53 - - mit einer Leistung von mehr als 75 kW:

- - - andere:

- - - - sonstige, mit einer Leistung:

99 - - - - - von mehr als 750 kW

85.04 Elektrische Transformatoren, elektrische

ruhende Umformer (zB Gleichrichter) sowie

Drosselspulen und andere

Selbstinduktionsspulen.

8504.90 - Teile

85.16 Elektrische Wasserdurchlauferhitzer,

Warmwasserspeicher und Tauchsieder;

elektrische Apparate für die Raumheizung, die

Bodenbeheizung; elektrothermische Apparate für

die Haarpflege (zB Haartrockner,

Dauerwellenapparate und Brennscherenwärmer)

oder zum Händetrocknen; elektrische

Bügeleisen; andere elektrothermische Apparate,

wie sie im Haushalt verwendet werden;

elektrische Heizwiderstände, ausgenommen

solche der Nummer 85.45.

- elektrothermische Apparate für die

Haarpflege oder zum Händetrocknen:

ex 8516.31 - - Haartrockner:

90 - - - andere

8516.50 - Mikrowellenherde

ex 8516.60 - andere Herde und Öfen; Köcher, Kochplatten,

Grillgeräte und Bratgeräte:

70 - - Grillgeräte und Bratgeräte

- andere elektrothermische Apparate:

8516.71 - - Kaffee- oder Teemaschinen

8516.72 - - Brotröster (Toaster)

85.17 Elektrische Apparate für die Drahttelephonie

oder Drahttelegraphie, einschließlich solcher

Apparate für Trägerfrequenzsysteme.

85.24 Schallplatten, Bänder und andere Träger, mit

Ton- oder ähnlichen Aufzeichnungen,

einschließlich Matrizen und Galvanos für die

Schallplattenerzeugung, ausgenommen Waren des

Kapitels 37.

85.38 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für

Geräte der Nummer 85.35, 85.36 oder 85.37

geeignet.

8538.90 - andere

85.39 Elektrische Glühlampen, Entladungslampen und

-röhren, einschließlich innenverspiegelte

Scheinwerferlampen und Ultraviolett- oder

Infrarotlampen und -röhren; Bogenlampen.

8539.40 - Ultraviolett- oder Infrarotlampen und

-röhren; Bogenlampen

85.40 Elektronenröhren mit Glühkathode, Kaltkathode

oder Photokathode (zB Vakuumröhren, Röhren mit

Dampf- oder Gasfüllung,

Quecksilberdampfgleichrichterlampen und

-röhren, Kathodenstrahlröhren,

Fernsehbildaufnahmeröhren).

- Kathodenstrahl-Fernsehbildröhren,

einschließlich Kathodenstrahlröhren für

Videomonitoren:

8540.12 - - für schwarz-weißes oder anderes

einfarbiges Bild

8540.30 - andere Kathodenstrahlröhren

- Höchstfrequenzröhren (zB Magnetrone,

Klystrone, Wanderfeldröhren, Carcinotrone),

ausgenommen gittergesteuerte Röhren:

8540.49 - - sonstige

- andere Röhren:

8540.81 - - Empfänger- oder Verstärkerröhren

8540.89 - - sonstige

85.42 Elektronische integrierte Schaltungen und

zusammengesetzte elektronische

Mikroschaltungen.

- monolitische integrierte Schaltungen:

8542.11 - - digitale

8542.19 - - sonstige

8542.20 - hybride integrierte Schaltungen

86.08 Ortsfestes Gleismaterial; mechanische

(einschließlich elektromechanische) Signal-,

Sicherungs-, Kontroll- oder Steuergeräte für

Schienen- und ähnliche Wege, Straßen,

Binnenwasserwege, Parkeinrichtungen,

Hafenanlagen oder Flugplätze; Teile dieser

Waren:

ex 8608.00

30 - andere Ausrüstungen

- Teile:

91 - - aus Gußeisen oder Gußstahl

99 - - sonstige

87.08 Teile und Zubehör, für Kraftfahrzeuge der

Nummern 87.01 bis 87.05.

ex 8708.10 - Stoßstangen und Teile davon:

10 - - für den industriellen Zusammenbau von:

Fahrzeugen der Nummer 87.03; Fahrzeugen

der Nummer 87.04 mit

Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder

Halbdieselmotoren), mit einem Hubraum von

2 500 ccm oder weniger, oder mit

Kolbenverbrennungsmotoren mit

Funkenzündung mit einem Hubraum von

2 800 ccm oder weniger, Fahrzeugen der

Nummer 87.05

- andere Teile und Zubehör für Karosserien

(einschließlich Führerhäuser):

ex 8708.21 - - Sicherheitsgurte:

10 - - für den industriellen Zusammenbau von:

Fahrzeugen der Nummer 87.03; Fahrzeugen

der Nummer 87.04 mit

Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder

Halbdieselmotoren), mit einem Hubraum von

2 500 ccm oder weniger, oder mit

Kolbenverbrennungsmotoren mit

Funkenzündung mit einem Hubraum von

2 800 ccm oder weniger; Fahrzeugen der

Nummer 87.05

89.03 Yachten und andere Boote für Vergnügungs- und

Sportzwecke; Ruderboote und Kanus.

- andere:

8903.91 - - Segelboote, auch mit Hilfsmotor

8903.92 - - Motorboote, ausgenommen

Außenbordmotorboote

8903.99 - - sonstige

90.01 Optische Fasern und optische Faserbündel;

optische Faserkabel, andere als die der

Nummer 85.44; Folien und Platten aus

polarisierenden Stoffen; Linsen

(einschließlich Kontaktlinsen), Prismen,

Spiegel und andere optische Elemente, aus

Stoffen aller Art, nicht gefaßt, ausgenommen

nicht optisch bearbeitete Elemente aus Glas.

9001.50 - Brillenglässer (Anm.: richtig:

Brillengläser) aus anderen Stoffen

90.02 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische

Elemente aus Stoffen aller Art, gefaßt, für

Instrumente oder Apparate, ausgenommen nicht

optisch bearbeitete Elemente aus Glas.

- Objektive:

9002.11 - - für Kameras, Projektoren oder für

photographische oder kinematographische

Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate

9002.19 - - aus anderen Materialien

9002.20 - Filter

90.05 Ferngläser, Fernrohre, astronomische

Fernrohre, optische Teleskope und Gestelle

dafür; andere astronomische Instrumente und

Gestelle dafür, ausgenommen jedoch

Instrumente, Apparate und Geräte für die

Radioastronomie.

90.07 Kinematographische Aufnahmeapparate und

Projektoren, auch mit eingebauten Tonaufnahme-

oder Tonwiedergabegeräten.

- Projektoren:

9007.21 - - für Filme mit einer Breite von weniger als

16 mm

9007.29 - - sonstige

- Teile und Zubehör:

9007.91 - - für Aufnahmeapparate

9007.92 - - für Projektoren

90.09 Photokopierapparate mit optischem System oder

für das Kontaktverfahren sowie

Thermokopiergeräte.

- elektrostatische Photokopiergeräte:

9009.11 - - mit direkter Wiedergabe des Originalbildes

arbeitend (direktes Verfahren)

9009.12 - - mit Wiedergabe des Originalbildes über

einen Zwischenträger arbeitend

(indirektes Verfahren)

- andere Photokopiergeräte:

9009.21 - - mit optischem System

9009.22 - - für das Kontaktverfahren

9009.30 - Thermokopiergeräte

90.10 Apparate und Ausrüstungen für photographische

oder kinematographische Laboratorien

(einschließlich Apparate für die Projektion

von Schaltbildern auf sensibilisierte

Halbleitermaterialien), in anderen Nummern

dieses Kapitels nicht genannt oder

inbegriffen; Negativbetrachter;

Projektionsschirme und Projektionswände.

90.17 Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente (zB

Zeichenmaschinen, Pantographen, Winkelmesser,

Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben;

Instrumente für die Längenmessung mit der Hand

(zB Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer und

Schiebelehren und andere Lehren), in diesem

Kapitel anderweitig weder genannt noch

inbegriffen.

91.10 Vollständige Uhrwerke, nicht zusammengebaut

oder teilweise zusammengebaut (Bausätze);

unvollständige Uhrwerke, zusammengebaut;

Rohwerke von Uhren.

- von Kleinuhrwerken:

9110.12 - - unvollständige Uhrwerke; zusammengebaut

9110.19 - - Rohwerke von Uhren

9110.90 - andere

91.11 Gehäuse für Uhren der Nummer 91.01 oder 91.02,

und Teile davon.

9111.10 - Gehäuse aus Edelmetall oder

Edelmetallplattierung

ex 9111.20 - Gehäuse aus unedlen Metallen, auch vergoldet

oder versilbert:

10 - - vergoldet oder versilbert

9111.80 - andere Gehäuse

9111.90 - Teile

91.12 Gehäuse für andere Uhren und ähnliche Gehäuse

für andere Waren dieses Kapitels; Teile davon.

91.13 Uhrarmbänder und Teile davon.

9113.10 - aus Edelmetall oder Edelmetallplattierung

9113.20 - aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder

versilbert

91.14 Andere Uhrenteile.

95.04 Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch

oder anders betriebene Spiele, Kegeltische,

Billards, Spezialtische für Spielkasinos sowie

automatische Kegelbahnen und Bowlingbahnen.

9504.10 - Videospiele, für die Verwendung mit einem

Fernsehempfangsgerät

9504.20 - Billardtische und deren Zubehör

9504.30 - andere Spiele, die durch Geld- oder

Spielmarkeneinwurf in Gang gesetzt werden,

ausgenommen Kegelbahnen und Bowlingbahnen

9504.40 - andere

95.06 Geräte und Ausrüstungen für Turnen, Gymnastik,

Athletik, andere Sportarten (einschließlich

Tischtennis) und Freiluftspiele, nicht in

anderen Nummern dieses Kapitels genannt oder

inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken.

- Schi- und andere Ausrüstungsgegenstände zum

Schifahren, für den Wintersport:

9506.11 - - Schi

9506.12 - - Schibindungen

9506.19 - - sonstige

- Wasserschi, Surfbretter, Segelbretter und

andere Ausrüstungsgegenständen für den

Wassersport:

9506.21 - - Segelbretter

9506.29 - - sonstige

9506.40 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für

Tischtennis

- Tennisschläger, Federballschläger oder

ähnliche Schläger, auch nicht bespannt:

9506.51 - - Tennisschläger, auch nicht bespannt

9506.59 - - sonstige

- Bälle, andere als Golfbälle und

Tischtennisbälle:

9506.61 - - Tennisbälle

9506.62 - - aufblasbare Bälle

9506.69 - - sonstige

9506.70 - Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich

Schuhe mit fest angebrachten Schlittschuhen

oder Rollschuhen

96.08 Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte,

mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze;

Füllfedern und andere Füllhalter;

Durchschreibstifte; Füllstifte (Dreh- und

Druckstifte); Federhalter, Bleistifthalter und

ähnliche Halter; Teile (einschließlich

Schutzkappen und Klipse) für die vorstehend

genannten Waren, ausgenommen jene der

Nummer 96.09.

96.09 Bleistifte (ausgenommen solche der

Nummer 96.08), Buntstifte, Minen,

Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder

Zeichenkreide und Schneiderkreide.

96.13 Feuerzeuge und Anzünder, auch mechanisch oder

elektrisch, und Teile davon, ausgenommen

Feuersteine und Dochte.

96.14 Tabakspfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe)

und Zigarren- oder Zigarettenspitze, sowie

Teile davon.

Rückverweise