BundesrechtInternationale VerträgeVereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen VersandverfahrenArt. 3

Art. 3

In Kraft seit 05. Juli 1993
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Unternehmen, die Vereinfachungen aufgrund dieser Vereinbarung in Anspruch nehmen, sind Hauptverpflichtete im Sinne des Übereinkommens.

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