BundesrechtInternationale VerträgeEWR-Abkommen – Protokoll 48Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 01. Januar 1994
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Entscheidungen des Gemeinsamen EWR-Ausschusses gemäß den Artikeln 105 und 111 dürfen nicht die Rechtsprechungspraxis des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften beeinträchtigen.

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