Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge, die mit Geräten, Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen geliefert werden, werden mit diesen zusammen als Einheit angesehen, wenn sie als Bestandteil der Normalausrüstung in deren Preis enthalten sind oder als zu den betreffenden Geräten, Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen gehörig betrachtet und nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.
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