(1) Der Erwerb der Ursprungseigenschaft nach Titel II wird durch Be- oder Verarbeitungen nicht abgebrochen, die außerhalb des EWR an aus dem EWR ausgeführten und anschließend dorthin wiedereingeführten Vormaterialien vorgenommen werden, sofern:
a) die genannten Vormaterialien im EWR vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind oder dort vor ihrer Ausfuhr aus dem EWR eine Be- oder Verarbeitung erfahren haben, die über die in Artikel 5 genannten nicht ausreichenden Be- oder Verarbeitungen hinausgeht; und
b) den Zollbehörden glaubhaft dargelegt werden kann, daß
i) die wiedereingeführten Waren durch Be- oder Verarbeitung der ausgeführten Vormaterialien entstanden sind; und
ii) die gemäß diesem Artikel außerhalb des EWR insgesamt erzielte Wertsteigerung 10 vH des ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet, für das letztlich die Ursprungseigenschaft beansprucht wird.
(2) Im Sinne des Absatzes 1 werden die Bedingungen des Titels II für den Erwerb der Ursprungseigenschaft bei Be- oder Verarbeitungen außerhalb des EWR nicht angewendet. Enthält die Liste in Anlage II eine Regel, die einen höchst zulässigen Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorsieht, so dürfen für die letztliche Bestimmung der Ursprungseigenschaft eines Erzeugnisses der Gesamtwert der im EWR verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft und die gemäß diesem Artikel außerhalb des EWR insgesamt erzielte Wertsteigerung zusammengenommen den angegebenen Vomhundertsatz nicht überschreiten.
(3) Im Sinne der Absätze 1 und 2 bedeutet der Begriff „insgesamt erzielte Wertsteigerung“ alle außerhalb des EWR anfallenden Kosten einschließlich des gesamten Werts der dort hinzugefügten Vormaterialien.
(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Erzeugnisse, die die Bedingungen der Liste in Anlage II nicht erfüllen und nur durch Anwendung der allgemeinen Toleranz nach Artikel 4 Absatz 2 als ausreichend be- oder verarbeitet angesehen werden können.
(5) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Waren der Kapitel 50 bis 63 des Harmonisierten Systems.
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