Export bestimmter Textilerzeugnisse (Thailand)
Art. 1
(Übersetzung)
KÖNIGREICH THAILAND
HANDELSMINISTERIUM
Bangkok, dem 24. Juni, 1993
Sehr geehrter Herr Sektionschef!
Ich beehre mich, auf das ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN HANDEL MIT TEXTILIEN *), das in Genf am 20. Dezember 1973 abgeschlossen wurde, erweitert um die Protokolle betreffend die Verlängerung des Übereinkommens vom 31. Juli 1986 **), vom 31. Juli 1991 ***) und vom 9. Dezember 1992 (das ÜBEREINKOMMEN) und das MEMORANDUM OF UNDERSTANDING zwischen der Regierung des Königreiches Thailand und der Republik Österreich betreffend den Export bestimmter Textilerzeugnisse aus Thailand nach Österreich vom 2. März 1993 ****) insbesondere seines Absatzes 12. (das MOU) Bezug zu nehmen.
In Übereinstimmung mit dem oben erwähnten Absatz, möchte das Ministerium für Wirtschaft der Regierung des Königreiches Thailand, das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten der Republik Österreich über die Einführung von überarbeiteten Formularen für die Ausfuhrbewilligung und für die Ursprungszeugnisse, welche im Absatz 6 und 8 des MOU's erwähnt sind, informieren.
Das Muster der neuen Formulare sind hiermit beigeschlossen.
Die überarbeiteten Formulare sollen die derzeitigen, welche in den Anhängen C und D des MOU's angeschlossen sind, ersetzen und für den Zeitraum vom 1. Juni 1993 bis 31. Dezember 1994, wie im Absatz 4 des MOU's erwähnt, Gültigkeit haben.
Wenn dieser Vorschlag von Ihrer Regierung angenommen wird, soll diese Note und die Bestätigung der Annahme durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten eine Änderung des MOU's darstellen.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Sektionschef, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Anhänge
Art. 1
Für den Minister für Wirtschaft der Regierung des
KönigreichesThailand
Hr. Charae Chutharatkul
Art. 1
Abteilungsleiter
Abteilung für Außenhandel des Ministeriums für Wirtschaft
Herrn Gerhard Waas
Sektionschef
Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten
Stubenring 1
A-1011 Wien
Österreich
Art. 1
(Anm.: Es folgen die neuen Anhänge C und D)
(Übersetzung)
REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM FÜR
WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN
Zl. 29.635/29-I/7/93
Wien, dem 29. Juni, 1993
Sehr geehrter Herr Abteilungsleiter!
Ich beehre mich den Erhalt Ihrer Note vom 24. Juni 1993, deren Inhalt wie folgt lautet, zu bestätigen:
„Ich beehre mich, auf
...(es folgt der weitere Text der Übersetzung der Eröffnungsnote ins Deutsche)...
eine Änderung des MOU's darstellen.“
Ich beehre mich, die Annahme dieser Vereinbarung zu bestätigen.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Abteilungsleiter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Anhänge
Art. 1
Für den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten der Republik Österreich
Hr. Gerhard Waas
Art. 1
Sektionsleiter
im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
S.E.
Herrn Charae Chutharatkul
Abteilungsleiter
Außenhandelsabteilung
Ministerium für Wirtschaft
Sanamchai Road
Bangkok 10200
Thailand
Art. 1
________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 623/1974
**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 476/1987
***) Kundgemacht in BGBl. Nr. 256/1991
****) Kundgemacht in BGBl. Nr. 358/1993