Vorwort
Art. 1
01.01.1993
Artikel 1
Die Anlage I des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 wird durch den Wortlaut im Anhang zu diesem Beschluß ersetzt.
Art. 2
01.01.1993
Artikel 2
Dieser Beschluß tritt am 1. Jänner 1993 in Kraft.
Der Gemischte Ausschuß kann gegebenenfalls vor dem 1. November 1992 diesen Beschluß anhand des Berichts der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den Stand der Harmonisierung der Bestimmungen zur Verwirklichung des Binnenmarktes überprüfen.
Geschehen zu Helsinki am 19. September 1991.
Anl. 1
01.01.1993
Anhang
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(Anm.: es folgt der Text des Anhanges, dokumentiert in BGBl. Nr. 632/1987)