1. Zur Berechnung der Vorräte einer jeden einzelnen Lagerstätte wird die gemischte Kommission zusammentreten, um die Methode und den Umfang der notwendigen Dokumentation festzulegen. Auf Grund dieser Methode wird die gemischte Kommission die Berechnung der Vorräte einer jeden gemeinsamen Lagerstätte durchführen. Die auf diese Weise ermittelten Vorräte werden bei den regelmäßigen Zusammenkünften der gemischten Kommission alljährlich überprüft bzw. revidiert.
2. Zur Festlegung der Methode bei der Berechnung der Vorräte der Erdgaslagerstätte Zwerndorf – Vysoka und zur Feststellung der Vorräte dieser Lagerstätte sowie der auf jeden der vertragschließenden Teile entfallenden Anteile wird die gemischte Kommission spätestens innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieses Abkommens zusammentreten.
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