BundesrechtInternationale VerträgeEG - Abkommen Österreich - EWG - Protokoll der 25. Tagung

EG - Abkommen Österreich - EWG - Protokoll der 25. Tagung

In Kraft seit 07. Dezember 1984
Up-to-date

Art. 1

07.12.1984

Verwendung der Formblätter EUR. 2

„1. Der Ausschuß ist übereinstimmend der Auffassung, daß eine Sendung im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) des Protokolls Nr. 3 aus einem oder mehreren Packstücken oder Paketen bestehen kann, die ausschließlich Ursprungswaren enthalten, soweit im Zeitpunkt der Ausstellung des Formblattes EUR. 2 die Wertgrenze nicht überschritten worden ist.

2. Sie werden als eine einheitliche Sendung angesehen und als solche behandelt, wenn

a) sie gleichzeitig von demselben Exporteur an denselben Empfänger versandt werden;

b) sie von einem einzigen Frachtdokument begleitet werden, das sich

auf den Transport vom Exporteur bis zum Empfänger bezieht

(Frachtbrief, Luftfrachtbrief, Konnossement, Paketkarte,

Versandanzeige); falls ein solches Dokument fehlt, ist eine

einzige Rechnung ausreichend;

c) sie für die Zwecke der betreffenden Beförderungsart als eine

einzelne Sendung gelten.

3. Diese Bestimmungen sind wie folgt auszulegen:

- Eine von einem Spediteur oder Frachtführer zusammengestellte Sammelsendung wird nicht als eine Sendung angesehen.

- Werden einem Spediteur Waren eines Ausführers an einen Empfänger

aus kommerziellen Gründen in mehreren getrennten Partien

überstellt, so kann jede Partie, für die eine Rechnung

ausgestellt wurde, als eine Sendung angesehen werden und kann von

einem Formblatt EUR. 2 begleitet sein.

- Werden zwei oder mehrere Packstücke auf dem Postweg versandt,

wobei für jedes einzelne ein besonderes Postbegleitpapier

ausgestellt wird, so sind sie dennoch als eine einzige Sendung

zu betrachten, vorausgesetzt, sie wurden gleichzeitig

bestellt und werden mit ein und derselben Rechnung versandt.

Wenn in diesen oder ähnlich gelagerten Fällen die Wertgrenze

von der Gesamtheit der Waren eingehalten wurde, kann für diese

Sendung ein einziges Formblatt EUR. 2 ausgestellt werden.''