BundesrechtInternationale VerträgeInternationale Energie-Agentur - Fortgeschrittene Wärmepumpen

Internationale Energie-Agentur - Fortgeschrittene Wärmepumpen

In Kraft seit 21. August 1982
Up-to-date

Art. 1

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember 1981

1. den Abschluß des vorstehenden Staatsvertrages samt Anhang verfassungsmäßig genehmigt;

2. folgenden Beschluß gefaßt: Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag vom Bundeskanzler dadurch kundzumachen, daß dieser Vertrag für die Dauer seiner Geltung zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundeskanzleramt, Sektion IV, während der Amtsstunden aufgelegt wird.