WÄRMEPUMPEN MIT THERMISCHER SPEICHERUNG
1. Zielsetzungen
Die Zielsetzungen dieses Programms sind die Durchführung theoretischer und experimenteller Entwicklungsprogramme auf dem Gebiet der Wärmepumpensysteme sowie die Schaffung eines zentralen Sammel-, Vergleichs- und Verteilerzentrums für den Informationsaustausch auf dem Gebiet von Wärmepumpen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auf diesem Gebiet.
Dieses Programm beschränkt sich auf Wärmepumpen mit thermischer Speicherung für die Erzeugung von Wärme für nichtindustrielle Zwecke, wie z. B. Raumheizung und Warmwasseraufbereitung unter Verwendung des Kompressionskreislaufes, wobei somit der Absorptionskreislauf ausgeschlossen wird.
2. Mittel
Alle Vertragschließenden Parteien werden die in Absatz 3 dieses Anhanges für die Vertragschließenden Parteien bezeichneten und erläuterten spezifischen Projekte bezüglich der Demonstration eines Wärmepumpensystems mit thermischer Speicherung durchführen.
Die Vertragschließenden Parteien werden ebenso Daten über die Entwicklungsprogramme auf dem Gebiet der Wärmepumpen sammeln und austauschen, einschließlich jener in den Bereichen der Forschung, Erprobung, Konstruktion, Auswertung, Erzeugung und Anwendung von Wärmepumpen samt direkt damit im Zusammenhang stehenden Bauteilen.
3. Aufgaben der Vertragschließenden Parteien
Projekt
(1) ÖSTERREICH: „Minergie-Haus Nr. 1“ in Schönau bei Wien mit der Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Raumheizung und Warmwasserbereitung. Als Wärmequelle wird Außenluft verwendet. Diese Wärme wird mittels eines durchlüfteten Schotterregenerators in den speichernden Untergrund geleitet und ihm wieder entzogen.
(2) CEC: ein Projekt zur Gewinnung von Betriebserfahrungen mit elektrisch angetriebenen Wärmepumpen mit Wärmespeicherung.
(3) DÄNEMARK: Auswertung der von anderen Teilnehmerländern durchgeführten Projekte.
Ausarbeitung und Veröffentlichung von Berichten (in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten).
(4) DEUTSCHLAND: Wärmepumpensystem mit Speicherung latenter Wärme von Wasser/Eis für ein Haus am Rhein in der Nähe von Karlsruhe sowie ein Projekt von Wärmepumpen mit Umschaltmöglichkeit zwischen Erdreich und Außenluft.
(5) IRLAND: Außenluftwärmepumpensystem mit Einheiten für eine kurzfristige Wasserspeicherung zur Deckung des Raum- und Wasserheizbedarfes einer typischen Hauseinheit.
(6) ITALIEN: Demonstration einer Wärmepumpe mit einem unabhängigen Kraftantrieb (Dieselmotor). Planung und Bau des Prototyps eines Antriebs mit einer Turbine mit organischem Fluid. In beiden Fällen wird das Wärmepumpensystem durch Abwärme vom Antrieb ergänzt.
(7) NIEDERLANDE: Thermodynamische Studien über verschiedene Wärmepumpensysteme; Experimente mit Wärmepumpen mit Prozeßsteuerung in bewohnten Wohnhäusern sowie technische und wirtschaftliche Durchführbarkeitsstudien.
(8) SCHWEDEN: Mindestens ein Projekt mit einer Wärmepumpe in Verbindung mit einem Wärmespeicherungssystem im Rahmen des nationalen Sonnenenergieprogramms. Nationale Demonstrationsprojekte mit Wärmepumpen für Wohnhäuser unter Verwendung verschiedener Wärmequellen.
(9) SCHWEIZ. Anwendung von Wärmepumpen mit Warmwasserspeicherung unter Verwendung des Bodens als Wärmequelle für Raumheizungen, Berner Kraftwerke AG.
(10) USA: Ein Projekt zur Demonstration der Leistungsfähigkeit der Jahresspeicherung (Annual Cycle Energy System, ACES) im Oak Ridge National Laboratory, Oak Ridge, Tennessee. Der Hauptbestandteil dieses Systems ist ein isolierter Wassertank, der als thermischer Speicherbehälter dient. Während der Wintermonate wird die Wärme durch eine Wärmepumpe erzeugt, die auch das Wasser im Behälter in Eis umwandelt. Im Sommer wird das gekühlte Wasser zur Klimatisierung ohne den Betrieb des Wärmepumpenkompressors verwendet.
4. Beauftragter
Republik Österreich.
5. Sonderaufgaben des Beauftragten
(a) Innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Inkrafttreten dieses Anhanges erarbeitet der Beauftragte nach Fühlungnahme mit jeder Vertragschließenden Partei ein detailliertes Arbeitsprogramm über die Form und den Umfang der von jeder Vertragschließenden Partei erforderlichen Daten und Berichte über ihr Projekt für das Kalenderjahr 1977 und unterbreitet ihn dem Exekutivkomitee zur Genehmigung. Bis spätestens 1. Dezember jedes Jahres danach hat der Beauftragte ein Arbeitsprogramm für jedes darauffolgende Jahr vorzulegen. Das Arbeitsprogramm wird vom Exekutivkomitee einstimmig genehmigt.
(b) Der Beauftragte wird gewährleisten, daß für die Vertragschließenden Parteien eine Einrichtung besteht, durch die sie mit den Verantwortlichen für die zu diesem Programm geleistete Arbeit in Kontakt treten.
(c) Um eine weitere Zusammenarbeit auf diesem Gebiet herbeizuführen, kann der Beauftragte die Abhaltung von Expertentagungen über Wärmepumpen mit thermischer Speicherung anberaumen und dem Exekutivkomitee vorschlagen.
6. Finanzierung
Die Finanzierung hat durch die Vertragschließenden Parteien im Einklang mit Artikel 5 Abs. a Z 1 dieses Übereinkommens zu erfolgen.
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