Beide Seiten werden die Weiterentwicklung ihrer Beziehungen und wirtschaftlichen, industriellen, technischen und wissenschaftlichen Möglichkeiten zum Wohle ihrer Volkswirtschaften unterstützen und fördern, die beinhalten:
a) Die gemeinsame Durchführung wirtschaftlicher, industrieller, technischer und sozialer Projekte, die direkt oder indirekt durch die Zusammenarbeit von Organisationen, öffentlichen oder privaten Institutionen oder Unternehmen in beiden Ländern und auf der Grundlage besonderer Übereinkommen, möglich sind;
b) Die Zusammenarbeit zwischen Organisationen, öffentlichen oder privaten Institutionen oder Unternehmen für die gemeinsame Durchführung von Vorinvestitionsstudien auf dem landwirtschaftlichen, industriellen und Fremdenverkehrssektor als auch auf anderen Gebieten, auf denen eine Zusammenarbeit nützlich erscheint;
c) Die Entsendung von Experten zu Kurzzeitkonsultationen oder für langfristige Forschungsaufträge, Organisationen zum Berufstraining und Kurse zur Vervollkommnung, die Gewährung von Stipendien und den Austausch von Information und Dokumentation.
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