Codara
Recht
Themen
Über uns
Bundesrecht
Internationale Verträge
Satzung der Welt-Fremdenverkehrsorganisation
Art. 16
Art. 16
In Kraft seit 22. Dezember 1975
Up-to-date
+K
Im Gesetz anzeigen
Art. 16 — Satzung der Welt-Fremdenverkehrsorganisation
Im Gesetz anzeigen
Rückverweise
Der Rat tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden