Die gefertigte Handelskammer in ....................... bescheinigt hiemit, daß die Sendung der Firma ........................... in .... ............................ an die Firma .................. in ......................., enthaltend ....................... im Werte von ........................................,*) den Bestimmungen des türkisch-österreichischen Übereinkommens vom ........................ für die Einfuhr türkischer Produkte nach Österreich entspricht.
Die Gültigkeit dieser Bescheinigung erlischt am ...................
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*) Der Warenwert ist gemäß Artikel 7 des Übereinkommens festgestellt.
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