Wien, am 5. Februar 1924.
Herr Minister!
Namens der Bundesregierung der Republik Österreich beehre ich mich Euer Exzellenz zur Kenntnis zu bringen, daß die österreichische Bundesregierung folgenden Vereinbarungen zustimmt:
1. Die der meistbegünstigten Nation zustehende Behandlung gelangt bei den Handelsbeziehungen zwischen Rumänien und Österreich gegenseitig zur Anwendung.
2. Es besteht Einverständnis, daß diese Vereinbarung in keiner Weise die Bestimmungen der bestehenden Verträge berührt.
3. Die vorliegende Vereinbarung tritt 8 Tage nach der vorliegenden Mitteilung in Kraft und kann von jedem der beiden vertragschließenden Teile mit dreimonatiger Kündigungsfrist gekündigt werden.
Indem ich Euer Exzellenz bitte, mir eine gleichartige Mitteilung zukommen lassen zu wollen, benütze ich diesen Anlaß zur Erneuerung der Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Der Minister:
Grünberger.
An Seine Exzellenz Herrn J. S. Duca, königlich rumänischer Minister des Äußern etc.
Bukarest, den 5. Februar 1924.
Herr Minister!
Namens der königlichen Regierung beehre ich mich Euer Exzellenz mitzuteilen, daß die königlich rumänische Regierung folgenden Vereinbarungen zustimmt:
(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens.)
Indem ich Euer Exzellenz bitte, mir eine gleichartige Mitteilung zukommen lassen zu wollen, benütze ich diesen Anlaß zur Erneuerung der Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Der Minister:
J. S. Duca.
An Seine Exzellenz Herrn Dr. Grünberger, österreichischer Bundesminister für die auswärtigen Angelegenheiten etc.
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