BundesrechtInternationale VerträgeNotenwechsel zwischen Österreich und Bulgarien betreffend ein Meistbegünstigungsabkommen

Notenwechsel zwischen Österreich und Bulgarien betreffend ein Meistbegünstigungsabkommen

In Kraft seit 09. März 1922
Up-to-date

Art. 1

Bundesministerium für Äußeres

der Republik Österreich

Wien, am 9. März 1922.

Herr Minister!

Ich beehre mich, Ihnen im Namen der österreichischen Regierung folgende Erklärung abzugeben:

Bulgarische Waren, Natur- und Gewerbeerzeugnisse, genießen bei ihrem Eintritt nach Österreich Meistbegünstigung bis zur Kündigung dieser Vereinbarung unter der Bedingung, daß österreichische Waren, Natur- und Gewerbeerzeugnisse, gleichfalls bei ihrem Eintritt nach Bulgarien Meistbegünstigung genießen.

Eine Kündigung des gegenwärtigen Übereinkommens wird erst drei Monate nach Mitteilung an den anderen Teil wirksam werden.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner Hochachtung.

Hennet m. p.

Seiner Exzellenz Herrn

M. Doskoff

a. o. Gesandter und bevollmächtigter Minister Bulgariens

Wien

Königlich bulgarische Gesandtschaft.

Wien, am 22. Dezember 1921.

Herr Bundeskanzler!

Ich beehre mich, Ihnen im Namen der königlich bulgarischen Regierung folgende Erklärung abzugeben:

Österreichische Waren, Natur- und Gewerbeerzeugnisse, genießen bei ihrem Eintritt nach Bulgarien Meistbegünstigung bis zur Kündigung dieser Vereinbarung unter der Bedingung, daß bulgarische Waren, Natur- und Gewerbeerzeugnisse, gleichfalls bei ihrem Eintritt nach Österreich Meistbegünstigung genießen.

Eine Kündigung des gegenwärtigen Übereinkommens wird erst drei Monate nach Mitteilung an den anderen Teil wirksam werden.

Genehmigen Sie, Herr Bundeskanzler, die Versicherung meiner Hochachtung.

Der bevollmächtigte Minister M. Doskoff m. p.

An den Herrn Bundeskanzler und Minister des Äußern

Wien.