Sichtvermerksgebühren - Aufhebung (Kündigung)
Vorwort
Art. 1
18.03.1999
BUNDESMINISTERIUM FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
GZ 0.19.11/0051e-IV.1a/98
Verbalnote
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft der Republik Südafrika seine Empfehlungen und beehrt sich, in Hinblick auf die Inkraftsetzung der Schengen-Verträge für Österreich und die daraus für die Republik Österreich erwachsenden rechtlichen Verpflichtungen den am 11. Mai 1981 in Pretoria unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Südafrika über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken *1) gemäß seinem Artikel 2 Absatz 3 zu kündigen.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Botschaft der Republik Südafrika die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Wien, am 17. Dezember 1998
L.S.
An die Botschaft der Republik
Südafrika
Sandgasse 33
1190 Wien
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 161/1982