Vorwort
Artikel 1
Art. 1
Durch dieses Protokoll tritt die Regierung der Republik Österreich dem Übereinkommen in der Fassung der Protokolle vom 27. November 1990, 25. Juni 1991 und 6. November 1992 über den jeweiligen Beitritt der Regierungen der Italienischen Republik, des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik sowie der Griechischen Republik bei.
Artikel 2
Art. 2
In Artikel 1 des Übereinkommens werden die Worte „der Republik Österreich“ nach den Worten „des Königreichs der Niederlande“ angefügt.
Artikel 3
Art. 3
In Artikel 8 des Übereinkommens werden die Worte „der Republik Österreich“ nach den Worten „des Königreichs der Niederlande“ angefügt.
Artikel 4
Art. 4
(1) Die Unterzeichnung dieses Protokolls erfolgt ohne einen Vorbehalt der Ratifikation oder Billigung oder unter dem Vorbehalt der Ratifikation oder Billigung.
(2) Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Regierungen der Staaten, für die das Übereinkommen in Kraft getreten ist, und die Regierung der Republik Österreich ihre Zustimmung zum Ausdruck gegeben haben, durch dieses Protokoll gebunden zu sein.
Für die übrigen Staaten tritt dieses Protokoll am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem jeder dieser Staaten seine Zustimmung zum Ausdruck gebracht hat, durch dieses Protokoll gebunden zu sein, sofern dieses Protokoll gemäß den Bestimmungen des vorhergehenden Unterabsatzes in Kraft getreten ist.
(3) Dieses Protokoll wird bei der Regierung des Großherzogtums Luxemburg hinterlegt, die den anderen Unterzeichnerregierungen eine beglaubigte Abschrift übermittelt. Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg notifiziert den anderen Unterzeichnerregierungen das Datum des Inkrafttretens des Protokolls.
Artikel 5
Art. 5
Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg übermittelt der Regierung der Republik Österreich eine beglaubigte Abschrift des Übereinkommens in deutscher, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
Geschehen zu Brüssel am achtundzwanzigsten April neunzehnhundertfünfundneunzig in deutscher, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.