Teil I: Begriffsbestimmungen
Teil II: Allgemeine Verifikationsregeln
A. | Bestellung der Inspektoren und Inspektionsassistenten |
B. | Vorrechte und Immunitäten |
C. | Ständige Regelungen Punkte der Einreise Regelungen für die Benutzung nicht planmäßig verkehrender Luftfahrzeuge Verwaltungsregelungen Zugelassene Ausrüstung |
D. | Tätigkeiten vor der Inspektion Notifikation Einreise in das Hoheitsgebiet des inspizierten Vertragsstaats oder Gaststaats und Weiterbeförderung zur Inspektionsstätte Besprechung vor der Inspektion |
E. | Durchführung der Inspektionen Allgemeine Regeln Sicherheit Nachrichtenverkehr Rechte des Inspektionsteams und des inspizierten Vertragsstaats Entnahme, Behandlung und Analyse von Proben Verlängerung der Inspektionsdauer Abschlußbesprechung |
F. | Abreise |
G. | Berichte |
H. | Anwendung allgemeiner Bestimmungen |
Teil III: Allgemeine Bestimmungen für Verifikationsmaßnahmen nach den Artikeln IV und V sowie Artikel VI Absatz 3
A. Erstinspektionen und Vereinbarungen über die Einrichtung
B. Ständige Regelungen
C. Tätigkeiten vor der Inspektion
Teil IV (A): Vernichtung chemischer Waffen und Verifikation der Vernichtung nach Artikel IV
A. | Meldungen Chemische Waffen Meldungen chemischer Waffen nach Artikel III Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii Meldungen früherer Weitergaben und Entgegennahmen Vorlage des allgemeinen Plans für die Vernichtung chemischer Waffen |
B. | Maßnahmen zur Sicherung und zur Vorbereitung der Lagereinrichtung |
C. | Vernichtung Grundsätze und Methoden der Vernichtung chemischer Waffen Reihenfolge der Vernichtung Änderung der Fristen für die mittelfristige Vernichtung Verlängerung der Frist für die Beendigung der Vernichtung Ausführliche Jahrespläne für die Vernichtung Jahresberichte über die Vernichtung |
D. | Verifikation Verifikation der Meldungen chemischer Waffen durch Inspektion vor Ort Systematische Verifikation der Lagereinrichtungen Inspektionen und Besichtigungen Systematische Verifikation der Vernichtung chemischer Waffen Lagereinrichtungen für chemische Waffen innerhalb von Einrichtungen zur Vernichtung chemischer Waffen Systematische Verifikationsmaßnahmen vor Ort in Einrichtungen zur Vernichtung chemischer Waffen |
Teil IV (B): Alte chemische Waffen und zurückgelassene chemische Waffen
A. Allgemeines
B. Regelung für alte chemische Waffen
C. Regelung für zurückgelassene chemische Waffen
Teil V: Vernichtung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen und Verifikation der Vernichtung nach Artikel V
A. | Meldungen Meldungen der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen Meldungen der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen nach Artikel III Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iii Meldungen früherer Weitergaben und Entgegennahmen Vorlage allgemeiner Vernichtungspläne Vorlage der jährlichen Vernichtungspläne und der Jahresberichte über die Vernichtung |
B. | Vernichtung Allgemeine Grundsätze für die Vernichtung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen Grundsätze und Methoden der Schließung einer Einrichtung zur Herstellung chemischer Waffen Technische Instandhaltung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen vor ihrer Vernichtung Grundsätze und Methoden für die zeitweilige Umstellung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen in Einrichtungen zur Vernichtung chemischer Waffen Grundsätze und Methoden der Vernichtung einer Einrichtung zur Herstellung chemischer Waffen Reihenfolge der Vernichtung Ausführliche Vernichtungspläne Überprüfung der ausführlichen Pläne |
C. | Verifikation Verifikation der Meldungen der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen durch Inspektion vor Ort Systematische Verifikation der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen und der Einstellung ihrer Tätigkeiten Verifikation der Vernichtung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen Verifikation der zeitweiligen Umstellung einer Einrichtung zur Herstellung chemischer Waffen in eine Einrichtung zur Vernichtung chemischer Waffen |
D. | Umstellung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen für nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Zwecke Verfahren bei einem Ersuchen um Umstellung Handlungen vor der Beschlußfassung Voraussetzungen für die Umstellung Beschlüsse des Exekutivrats und der Konferenz Ausführliche Umstellungspläne Überprüfung der ausführlichen Pläne |
Teil VI: Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI: Regelung für Chemikalien der Liste 1 und für Einrichtungen im Zusammenhang mit solchen Chemikalien
A. | Allgemeine Bestimmungen |
B. | Weitergaben |
C. | Produktion Allgemeine Grundsätze der Produktion Einzige Kleinanlage Sonstige Einrichtungen |
D. | Meldungen Einzige Kleinanlage Sonstige in den Absätzen 10 und 11 bezeichnete Einrichtungen |
E. | Verifikation Einzige Kleinanlage Sonstige in den Absätzen 10 und 11 bezeichnete Einrichtungen |
Teil VII: Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI: Regelung für Chemikalien der Liste 2 und für Einrichtungen im Zusammenhang mit solchen Chemikalien
A. | Meldungen Meldungen zusammengefaßter nationaler Daten Meldungen von Werken, in denen Chemikalien der Liste 2 produziert, verarbeitet oder verbraucht werden Meldungen einer früheren Produktion von Chemikalien der Liste 2 zur Verwendung für chemische Waffen Unterrichtung der Vertragsstaaten |
B. | Verifikation Allgemeines Inspektionsziele Erstinspektionen Inspektionen Inspektionsverfahren Notifikation der Inspektion |
C. | Weitergabe an Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind |
Teil VIII: Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI: Regelung für Chemikalien der Liste 3 und für Einrichtungen im Zusammenhang mit solchen Chemikalien
A. | Meldungen Meldungen zusammengefaßter nationaler Daten Meldungen von Werken, in denen Chemikalien der Liste 3 produziert werden Meldungen einer früheren Produktion von Chemikalien der Liste 3 zur Verwendung für chemische Waffen Unterrichtung der Vertragsstaaten |
B. | Verifikation Allgemeines Inspektionsziele Inspektionsverfahren Notifikation der Inspektion |
C. | Weitergabe an Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind |
Teil IX: Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI: Regelung für sonstige Einrichtungen zur Produktion von Chemikalien
A. | Meldungen Verzeichnis sonstiger Einrichtungen zur Produktion von Chemikalien Hilfeleistung durch das Technische Sekretariat Unterrichtung der Vertragsstaaten |
B. | Verifikation Allgemeines Inspektionsziele Inspektionsverfahren Notifikation der Inspektion |
C. | Durchführung und Überprüfung des Abschnitts B Durchführung Überprüfung |
Teil X: Verdachtsinspektionen nach Artikel IX
A. | Bestellung und Auswahl der Inspektoren und Inspektionsassistenten |
B. | Tätigkeiten vor der Inspektion Notifikation Einreise in das Hoheitsgebiet des inspizierten Vertragsstaats oder des Gaststaats Alternative Festlegung einer endgültigen Außengrenze Verifikation des Standorts Sicherung des Betriebsgeländes, Überwachung der Ausgänge Besprechung vor der Inspektion und Inspektionsplan Tätigkeiten an der Außengrenze |
C. | Durchführung der Inspektionen Allgemeine Regeln Kontrolliertet Zugang Beobachter Dauer der Inspektion |
D. | Tätigkeiten nach der Inspektion Abreise Berichte |
Teil XI: Untersuchungen bei behauptetem Einsatz chemischer Waffen
A. | Allgemeines |
B. | Tätigkeiten vor der Inspektion Antrag auf Untersuchung Notifikation Bestimmung des Inspektionsteams Entsendung des Inspektionsteams Besprechungen |
C. | Durchführung der Inspektionen Zugang Probenahme Ausdehnung der Inspektionsstätte Verlängerung der Inspektionsdauer Befragungen |
D. | Berichte Verfahren Inhalt |
E. | Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind |
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