BundesrechtInternationale VerträgeGrenzabfertigung - Bauten und Anlagen - Karawankenstraßentunnel (Slowenien)Art. 16

Art. 16

In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date

Schlußbestimmungen

Dieser Vertrag ist gemäß den innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Vertragsstaates zu ratifizieren und tritt am ersten Tage des dritten Monats, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, in Kraft.

Der Austausch der Ratifikationsurkunden wird in Laibach stattfinden.

Geschehen in Wien am 12. März 1993 in zwei Urschriften in deutscher und slowenischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

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