BundesrechtInternationale VerträgeGrenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr (Ungarn)

Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr (Ungarn)

In Kraft seit 01. Februar 1993
Up-to-date

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. November 1992 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 20 Abs. 2 mit 1. Februar 1993 in Kraft.

Die Republik Österreich und die Republik Ungarn, in der Absicht, die Grenzabfertigung an Straßen- und Gewässergrenzübergängen zu erleichtern sowie den Grenzübertritt zu beschleunigen und zu vereinfachen, haben folgendes vereinbart: