Die Rechtsvorschriften beider Staaten über
1. die Zurückweisung, Zurückschiebung, Ausweisung und Abschiebung,
2. das Asylwesen,
3. die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und
4. die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren und Beförderungsmitteln, insbesondere die Zollvorschriften,
bleiben unberührt.
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