BundesrechtInternationale VerträgeGrenzübergang Großgmain/Bayerisch Gmain (BRD)Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 31. Mai 1984
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Am Grenzübergang Großgmain/Bayerisch Gmain werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet; österreichische Bedienstete können auf deutschem Gebiet die Grenzabfertigung vornehmen.

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