Durch dieses Abkommen wird der Notenwechsel vom 18. Mai 1954 bzw. 4. Juni 1954 über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Monaco *) aufgehoben.
ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
GESCHEHEN zu Paris, am 9. Juni 1983, in zwei Unterschriften, jede in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 215/1955
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