BundesrechtInternationale VerträgeGrenzdienststelle Stadthafen Bregenz (BRD)Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 01. August 1981
Up-to-date

Im Stadthafen Bregenz werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden